Schutzrecht

Für unser Feuerrohr wurde gemäß dem Gebrauchsmustergesetz ein Gebrauchsmuster erstellt und dieses ins amtliche Register eingetragen.

 

Das Gebrauchsmuster bezeichnet man als "das schnelle Schutzrecht" und mit der Eintragung in das Register tritt das Schutzrecht in Kraft. Es bestehen die gleichen Rechte wie mit einem Patent, somit sind wir befugt unsere Erfindung herzustellen, zu benutzen und in Verkehr zu bringen. Jedem anderen können wir dies untersagen. Bitte respektieren Sie unsere Rechte.

 

Privatpersonen die Freude am Feuerrohr und an der Herstellung eines eigenen Feuerrohrs haben, sind dazu herzlich eingeladen. Wir unterstützen Sie dabei gerne mit unseren Bauanleitungen und diversen Videos.

 

Der gewerbliche Nachbau und Vertrieb ist grundsätzlich nicht gestattet und zieht rechtliche Konsequenzen nach sich!

 

Für Ausnahmen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf (ALDI hat dies getan).

 

Unser Gebrauchsmuster können Sie über diesen Link beim Deutschen Patent und Markenamt einsehen.